des Kreisverband Göttingen der PARTEI

Präambel

Dies ist die Ehrenordnung des Kreisverbands Göttingen der Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, kurz Die PARTEI. Diese Ordnung ist als Ergänzung zur Satzung angelegt und verfolgt den Zweck, dass Mitglieder, die sich in besonderer Weise um Die PARTEI im Kreis Göttingen verdient gemacht haben, ihre Tätigkeiten auch von offizieller Seite gewürdigt bekommen.

§1 Vorschläge für Auszeichnungen

1)  Jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbands Göttingen hat die Möglichkeit, dem Vorstand des Kreisverbands Vorschläge für Auszeichnungen eizureichen. Der Vorstand entscheidet anschließend über die Vergabe von Auszeichnungen, sofern nichts Weiteres dazu geregelt ist.

2) Die Vergabe von Auszeichnungen soll öffentlich und auf PARTEI-Veranstaltungen erfolgen. Besonders geeignet für die Vergabe von Auszeichnungen sind Mitgliederversammlungen und feierliche Anlässe.

§2 Auszeichnungen

1) Der Kreisverband Göttingen zeichnet Mitglieder aus, indem er Ehrennadeln des Landesverbands Niedersachsen der PARTEI vergibt.

2) Die ordentliche Auszeichnung kann dabei in zwei Stufen erfolgen:

            – die bronzene Ehrennadel zur Ehrung von einfachen Leistungen

            – die goldene Ehrennadel zur Ehrung von besonderen Leistungen

3) Daneben kann der Kreisverband auch eine außerordentliche Auszeichnung in der Form einer Übergabe von anderen, bedeutenden Gegenständen erfolgen. Dabei können sowohl einfache, als auch besondere Leistungen geehrt werden.

§3 Ehrenvorsitz

1) Um die Leistungen ehemaliger Vorstandsmitglieder oder einfacher Mitglieder, die sich auf höchstem Niveau um den Kreisverband verdient gemacht haben, auszuzeichnen, kann der Kreisverband die Ehrung als Ehrenvorsitzende/r vornehmen, der/die repräsentativ als Kopf des Verbandes steht. Der/die Ehrenvorsitzende ist Mitglied des Vorstands.

2) Der Ehrenvorsitz kann ausschließlich auf regulären Mitgliederversammlungen mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

3) Die Auszeichnung als Ehrenvorsitzende/r wird auf Lebenszeit und jeweils nur na einer Person gleichzeitig vergeben. Alle Regelungen zur Aberkennung von Auszeichnungen nach § 4 sind auch hier gültig.

§4 Aberkennung von Auszeichnungen

1) Auszeichnungen können auf schriftlich begründeten Antrag auf der nächsten Mitgliederversammlung durch eine einfache Mehrheit aberkannt werden.

2) Gründe für die Aberkennung von Auszeichnungen können Ordnungsmaßnahmen des Kreis-, Landes- oder Bundesverbands sein, die rechtsgültig sind. Daneben kann auch eine Aberkennung erfolgen, wenn ein in anderer Form ungebührliches Verhalten der ausgezeichneten Person der PARTEI oder einzelnen Mitgliedern vorliegt.

3) Ausgezeichnete Personen, die rechtsgültig aus der PARTEI ausgeschlossen werden, verlieren automatische alle Auszeichnungen.